Ausgehend von der Beobachtung, dass in der Dogmatik des Schadensrechts seit Langem ein Zustand der Rechtsunordnung besteht, widmet sich die Arbeit den Grundbegriffen Schaden, Interesse und Differenzhypothese. In einer dogmengeschichtlichen Längsschnittuntersuchung werden zunächst die Differenzhypothese und ihr Ursprung im römisch-rechtlichen quod interest untersucht, um herauszuarbeiten, ob diese in die §§ 249 ff. BGB Eingang gefunden haben. Es wird gezeigt, dass das Schadensrecht auf einer Zusammenführung unterschiedlicher Rechtsschichten beruht, was wesentliche Ursache für den unordentlichen Rechtszustand ist. Außerdem wird der Schadensbegriff in den Blick genommen. Der lange währende Streit dazu wird historisch und dogmatisch kontextualisiert. In dem Bemühen Rechtsunordnung zu reduzieren, wird der Schadensbegriff als Tatbestandsmerkmal eines jeden Schadensersatzanspruchs auf den begrifflichen Kern, die unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten Gütern, zurückgeführt.Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2025.»Damages, Interest and the Difference Hypothesis. A Contribution to the History of Doctrine in Tort Law«: The state of legal disorder that exists in the dogma of tort law is examined in a longitudinal study of the history of dogma to determine its origins. To this end, the present work focuses on the basic concepts of tort law. The origins of the difference hypothesis are examined and its transferability to contemporary tort law is critically questioned. The long-contested concept of damages is traced back to its conceptual and dogmatic core
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