Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2024

Abstract

Im 24. Jahr der Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe wurde bei 92 Personen die Lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2024 beendet, wovon 60 Personen nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen wurden. Die meisten Entlassungen erfolgten dabei nach 15 Jahren und etwa die Hälfte der entlassenen Lebenslangen hatte eine Gesamtzeit von 15-20 Jahren (43,3 %). Etwa jeder sechste (18,3 %) hatte mehr als 25 Jahre im Strafvollzug verbracht. Aufenthaltsdauern unter 15 Jahren im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe fanden sich entsprechend der Gesetzeslage fast ausschließlich bei Gefangenen, die nicht nach § 57a StGB entlassen wurden. 17 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 15 Personen verstarben während der Strafverbüßung. Die Hälfte der aus dem Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe Entlassenen war zum Zeitpunkt der Entlassung mindestens 59 Jahre alt. Fast alle verbüßten eine Haftstrafe, zu der sie wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt wurden; zum weitaus größten Teil besaßen sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere Ergebnisse und Hintergründe werden im Bericht dargestellt

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Last time updated on 20/04/2026

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