KrimPub - Publication Server of the Centre for Criminology
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Tätigkeitsbericht 2025
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 40. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt
Organisationseinheiten im Bedrohungsmanagement
Der vorliegende Band der Reihe BM-Online stellt einen praxisorientierten Leitfaden zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Organisationseinheiten im Bedrohungsmanagement bereit. Das Dokument ist eine Übersetzung aus dem Englischen, teilweise für den deutschsprachigen Raum adaptiert, und basiert auf der Originalveröffentlichung des U.S. Secret Service NTAC (National Threat Assessment Center (2024). Behavioral Threat Assessment Units: A Guide for State and Local Law Enforcement to Prevent Targeted Violence. U.S. Secret Service, Department of Homeland Security).
Der Leitfaden bietet einen evidenzbasierten, verhaltensorientierten und strukturierten Ansatz zu Prävention schwerer zielgerichteter Gewalt und zielt darauf ab, risikorelevantes Verhalten frühzeitig zu erkennen, systematisch zu bewerten und geeignete Managementstrategien zu entwickeln. Hierfür werden konkrete organisatorische und fachlich relevante Schritte beschrieben – von der Einrichtung spezialisierter Organisationseinheiten über standardisierte Prozesse bis hin zur interdisziplinären Zusammenarbeit und Netzwerkbildung.
Während das Ursprungspapier vorrangig an Strafverfolgungsbehörden adressiert ist, richtet sich die deutsche Fassung ausdrücklich an ein weitaus breiteres Publikum. Denn beispielsweise Strafverfolgungsbehörden verfügen über fest eingerichtete bundes- und landesweite interne Arbeitsgruppen sowie an einigen Stellen bereits über etablierte Strukturen zum Bedrohungsmanagement.
Das Dokument versteht sich als ein praxisnaher, skalierbarer Rahmen, der an bestehende Strukturen, rechtliche Gegebenheiten und verfügbare Ressourcen angepasst werden sollte. Es soll Fachkräfte dabei unterstützen, ein professionelles und wirksames Bedrohungsmanagement zu entwickeln oder vorhandene Systeme weiter auszubauen – mit dem gemeinsamen Ziel, Risiken schwerer zielgerichteter Gewalt reduzieren und die öffentliche Sicherheit nachhaltig stärken zu können
Sozialtherapie im Strafvollzug 2025 : Ergebnisübersicht der Stichtagserhebung zum 31.3.2025
Im 29. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich erstmals seit 2016 eine Änderung der strukturellen Gegebenheiten, da durch die Neueröffnung von vier Sozialtherapeutischen Abteilung bei gleichzeitiger Schließung einer Abteilung erstmals 74 Einrichtungen vorhanden sind und somit das langjährige Plateau von 71 Einrichtungen verlassen wurde.Somit konnten mehr Haftplätze als im Vorjahr zur Verfügung gestellt werden. Auch die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen stieg im Berichtsjahr. Folglich lässt sich zwar eine minimal steigende Belegungsquote beobachten, dennoch ist die Belegungsquote von 82,3 % nach wie vor als gering zu bezeichnen. Wie bereits im Vorjahr sank auch in diesem Jahr der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind leicht, während der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden weiter anstieg. Sexualstraftäter*innen stellten wieder gut die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr etwas weniger als 77 %. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,6 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt
Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin – unter besonderer Berücksichtigung schwer erreichbarer Personen
Es werden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Ersatzfreiheitsstrafe bei schwer erreichbaren Personen vermeiden“ vorgestellt, welches vom Kriminologischen Dienst Berlin und den Sozialen Diensten der Justiz Berlin initiiert worden ist. Um einen ersten Überblick über die verschiedenen Tilgungsarten und zu den betroffenen Personen zu bekommen, wurden MESTA-Daten der Staatsanwaltschaften (n = 49.244) für die Jahre 2022 (n = 26.893) und 2023 (n = 22.351) für Berlin analysiert. Für tiefergehende Analysen wurden darüber hinaus eine Aktenanalyse (n = 97) durchgeführt sowie Interviews mit Expert/-innen (n = 13) und betroffenen Personen (n = 44) realisiert. Zudem kamen in zwei Gruppendiskussionen Vertreter/-innen aus den am Vollstreckungsprozess beteiligten Institutionen zu Wort. Als Ergebnis wird festgestellt, dass in mehr als 32 % der Fälle in Ersatzfreiheitsstrafe getilgt wird und somit mehr Menschen von dieser Tilgungsform betroffen sind als bisher angenommen (Schätzungen lagen bei ca. 10 %). Abschließend werden Handlungsempfehlungen (u. a. Absehen von Strafverfolgung bei Fahren ohne Fahrschein, Alternativangebote zur Tilgung für Menschen in desolaten Lebensbedingungen) formuliert
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2024
Im 24. Jahr der Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe wurde bei 92 Personen die Lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2024 beendet, wovon 60 Personen nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen wurden. Die meisten Entlassungen erfolgten dabei nach 15 Jahren und etwa die Hälfte der entlassenen Lebenslangen hatte eine Gesamtzeit von 15-20 Jahren (43,3 %). Etwa jeder sechste (18,3 %) hatte mehr als 25 Jahre im Strafvollzug verbracht. Aufenthaltsdauern unter 15 Jahren im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe fanden sich entsprechend der Gesetzeslage fast ausschließlich bei Gefangenen, die nicht nach § 57a StGB entlassen wurden. 17 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 15 Personen verstarben während der Strafverbüßung. Die Hälfte der aus dem Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe Entlassenen war zum Zeitpunkt der Entlassung mindestens 59 Jahre alt. Fast alle verbüßten eine Haftstrafe, zu der sie wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt wurden; zum weitaus größten Teil besaßen sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere Ergebnisse und Hintergründe werden im Bericht dargestellt
Gewaltkriminalität mit Messereinsatz : empirische Untersuchung und juristische Auswertung
Das Phänomen der Gewaltkriminalität mit Messereinsatz wird unter juristischen und empirischen Gesichtspunkten dargestellt. Im Fokus stehen die begriffliche Einordnung von Messergewalt sowie deren kriminalpolitische Relevanz. Grundlage bilden rechtskräftige Aburteilungen von N = 519 Personen aus den Jahren 2013 und 2018, die aufgrund mindestens eines Falls schwerer Gewaltkriminalität mit und ohne Messereinsatz in Rheinland-Pfalz abgeurteilt wurden. Untersucht wird, ob sich signifikante Unterschiede hinsichtlich Täter/-innenmerkmalen, Tatmotiven, Schuldfähigkeit und Sanktionierung ergeben. Die Ergebnisse zeigen, dass weder ein statistisch belegbarer Anstieg der Messergewalt noch ein Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit der Täter/-innen festgestellt wird. Zudem tritt Messergewalt über alle Altersgruppen hinweg auf und stellt somit kein spezifisches Jugendphänomen dar. Als auffällig wird ein signifikanter Unterschied in der Beurteilung der Schuldfähigkeit zwischen Fällen mit und ohne Messereinsatz beschrieben. Die mediale und politische Wahrnehmung des Phänomens sowie deren Einfluss auf die öffentliche Debatte wird kritisch diskutiert und abschließend wird die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung betont, um kriminalpolitische Maßnahmen fundiert gestalten zu können
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2023
In der seit 20 Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2023 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten (in neun Fällen über 30 Jahre) in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 95 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2023 beendet wurde, wurden 63 (66,3 %) nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 15,3 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 18 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 11 Personen verstarben während der Strafverbüßung. Im Erhebungsjahr 2023 wird mit 56,8 Jahren ein leichter Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters zum Zeitpunkt der Vollzugsbeendigung festgestellt. Weitere Ergebnisse werden diskutiert
The relevance of hypersexuality and impulsivity in different groups of treatment-seekers with and without (exclusive) pedophilia
Hypersexualität und Impulsivität gelten als Risikofaktoren für Sexualstraftaten gegen Kinder. Studien, die diese Faktoren bei nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Männern untersuchen, die (unentdeckt) Straftaten begangen haben oder bei denen das Risiko besteht, dass sie Straftaten begehen, sind selten. Die vorliegende Studie zielt darauf ab, Hypersexualität und Impulsivität bei Männern – mit und ohne Diagnose einer (exklusiven) Pädophilie – zu untersuchen, die sich in Behandlung begeben haben und die sexuellen Missbrauch an Kindern (CSA) begangen haben, Bilder von sexuellem Missbrauch an Kindern (CSAI) konsumiert haben oder sich sexuell gefährdet fühlen. Die Daten stammen aus drei Projekten zur Prävention von Kindesmissbrauch in Bamberg. Verwendet wurden Selbstauskünfte (BIS-11, HBI), objektive Messungen (TSO) und Risikobewertungsinstrumente (STABLE-2007). Es wurden ordinal-logistische und binomisch-allgemeine lineare Modelle nach Bayes berechnet, um Unterschiede zwischen den Gruppen zu untersuchen und lebenslangen CSA und CSAI vorherzusagen. Die Hypersexualitätswerte waren besonders ausgeprägt bei Patienten mit exklusiver und nicht-exklusiver Pädophilie. Patienten ohne Pädophilie erzielten ähnliche Werte wie nicht-klinische Probanden. Die Impulsivitätswerte unterschieden sich nicht konsistent zwischen den Gruppen. Eine Vorhersage lebenslanger CSA und CSAI anhand von Impulsivitäts- und Hypersexualitätswerten war nicht möglich. Bei Männern mit Pädophilie scheint eher sexuelle als allgemeine Impulsivität ein Problem zu sein. Die Motivation zur Tatbegehung bei Patienten ohne Pädophilie wird diskutiert
Cybercrime im engeren Sinne - Phänomenologie und Handlungsansätze
Das Kriminalistische Institut des Bundeskriminalamtes stellt in seinem Monitoringbericht zu „Cybercrime im engeren Sinne“ – also Straftaten gegen die Integrität und Verfügbarkeit des Internets und anderer Datennetze – aktuelle Erkenntnisse zu Phänomenologie und Handlungsansätzen vor. Vertieft wird auf die Phänomene Ransomware, digitaler Identitätsdiebstahl, DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service – die gezielte Überlastung von Netzwerken), Cybercrime as a Service, also bezahlte kriminelle Dienstleistungen und Cyberspionage eingegangen. Daten aus dem Hellfeld der Polizeilichen Kriminalstatistik zwischen 2015 und 2024 werden erörtert. Hierbei wird insgesamt ein Anstieg bis 2021 mit anschließendem Rückgang der Fallzahlen festgestellt, wobei die Anzahl aufgeklärter Fälle annähernd gleichbleibt. Es wird konstatiert, dass die meisten Fälle im Dunkelfeld verbleiben und entsprechende Erkenntnisse aus einer Dunkelfeldbefragung berichtet. Typische Vorgehensweisen der Täter in den einzelnen Phänomenbereichen werden vorgestellt. Als kriminologische Erklärungsansätze werden der Rational-Choice-Ansatz und der Routine-Activity-Approach in Erwägung gezogen, die sich beide mit der leichten Zugänglichkeit zum „Tatort Internet“ und den möglichen wirtschaftlichen Gewinnen aus der Tat beschäftigen. Kriminologische, kriminalistische und kriminalpolitische Präventions- und Repressionsansätze werden vorgestellt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen, darunter die Förderung der spezifischen Forschung zu dem Themenbereich und interinstitutionelle Kooperation bei der Strafverfolgung
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2022
In der seit 2002 laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2022 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Von den 116 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2022 beendet wurde, wurden 84 (72,4 %) nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Mit 94,8 % überwiegt der Anteil der männlichen Entlassenen. Im Durchschnitt haben die im Berichtsjahr entlassenen Gefangenen 18,7 Jahre im Justizvollzug verbracht. Die Hälfte war zum Entlassungszeitpunkt mindestens 54 Jahre alt. Die Mehrheit der Verurteilten verbüßte eine Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei 15 Gefangenen erfolgte eine Auslieferung ins Ausland oder eine Ausweisung bzw. eine Überstellung zur Vollstreckung der Strafe. Während der Strafverbüßung verstarben 15 Personen, wobei in drei Fällen ein Suizid festgestellt wurde und in drei weiteren Fällen die Todesursache unbekannt ist. Weitere Ergebnisse werden diskutiert