Als 1966 das Hessische Hochschulgesetz (HHG) verabschiedet wurde, brachte die Hessische Landesregierung in Darmstadt einen Stein ins Rollen, der nach turbulenten Zeiten 1970 wieder abrupt zum Stehen kam: In § 6 des HHG wurden alle hessischen Hochschulen aufgefordert, sich eine Satzung zu geben. Diese sollte unter anderem die Zusammensetzung des Senats festlegen. Unter der Leitung von Rektor Dietrich Schultz bildete sich daraufhin an der damaligen TH eine Verfassungskommission, in der neben sieben Hochschullehrern auch ein Assistent und zwei Studierende mitwirkten. Es entstand ein 50-seitiger Entwurf, der dem Senat vorgelegt und nach umfassenden Diskussionen am 28. Juni 1967 verabschiedet wurde
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