Restorative und Transitional Justice im Völkerrecht

Abstract

Das Völkerrecht behandelt Regimewechsel und Post-Konflikt-Situationen eher aus der Perspektive der Transitional Justice behandelt als aus der der Restorative Justice. Es sieht eine breite Palette von Mechanismen vor, die sich auf (1.) Wahrheitsfindung, (2.) Strafjustiz, (3.) Wiedergutmachung und (4.) Garantien der Nichtwiederholung beziehen. Internationale Institutionen haben wichtige Standards der Transitional Justice kodifiziert. Die UN-Grundprinzipien und -Leitlinien für das Recht auf einen Rechtsbehelf und Wiedergutmachung und die UN-Grundsätze zur Bekämpfung der Straflosigkeit sind Beispiele dafür. Einige Institutionen wie der IStGH sind direkt an der Schaffung von Transitional Justice beteiligt. Der Al-Mahdi-Fall veranschaulicht, wie eine internationale Institution internationale Standards im Bereich der Transitional Justice und insbesondere der Wiedergutmachung weiterentwickeln kann. Schließlich bieten auch die internationalen Menschenrechtsnormen einen Rahmen für den Umgang mit der Transitional Justice. Dies gilt insbesondere für EMRK mit den vom EGMR entwickelten spezifischen Standards. So muss jedes Projekt der Transitional Justice oder der Restorative Justice die internationalen Standards der Herrschaft des Rechts respektieren

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This paper was published in University of Regensburg Publication Server.

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