Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und wie die kulturelle Grundversorgung als oeffentlicher Auftrag zu gelten hat oder voellig der Privatisierung ueberlassen werden darf. Im ersten Teil beschreiben die Autoren die Zukunft der kommunalen Kulturpolitik im Kontext der Finanzierungskrisen der oeffentlichen Haushalte. Im zweiten Teil werden die Erfahrungen mit dem saechsischen Kulturraumgesetz vorgestellt. Dort wurde mit der politischen Neuordnung ab 1990 dem Saechsischen Staatsministerium fuer Wissenschaft und Kunst (SMWK) die unmittelbare Verantwortung fuer die kulturellen Einrichtungen des Freistaates, insbesondere fuer die Saechsische Staatsoper, das Staatsschauspiel, die Landesbuehnen Sachsen, die Staatlichen Kunstsammlungen, die Landesmuseen und die Landesaemter fuer Denkmalpflege und fuer Archaeologie sowie fuer die Saechsische Landesbibliothek uebertragen. (ICD)SIGLEAvailable from Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Abt. Kommunalpolitik, Wesseling (DE) / FIZ - Fachinformationszzentrum Karlsruhe / TIB - Technische InformationsbibliothekDEGerman
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