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Sozialtherapie im Strafvollzug 2023 : Ergebnisübersicht der Stichtagserhebung zum 31.03.2023
Im 27. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten. In diesem Berichtsjahr wurde eine sozialtherapeutische Einrichtung geöffnet und eine geschlossen, sodass weiterhin 71 Einrichtungen vorhanden sind, die geringfügig mehr Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Es wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen, obwohl die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen zum Stichtag 2023 geringfügig anstieg. Insgesamt lässt sich eine leicht sinkende Belegungsquote im Vergleich zum Vorjahr beobachten, ein Trend, der sich seit einigen Jahren fortsetzt. In diesem Berichtsjahr stieg der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind im Gegensatz zum Vorjahr wieder leicht an, während der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden sich, sowie bereits in den vergangenen zwei Erhebungsjahren, auch zum Stichtag 2023 weiter verringerte. Sexualstraftäter*innen stellten etwas mehr als die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr etwas mehr als 81%. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,6 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt
Abschlussbericht zur Evaluation des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOG) : im Auftrag der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg und der Sozialbehörde Hamburg
Vorgestellt wird die Evaluation des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOg). Kernelement des HmbResOg ist das „integrierte Übergangsmanagement“. Das Übergangsmanagement umfasst u. a. intensivierte entlassungsvorbereitende Maßnahmen für Straffällige und das Angebot einer kontinuierlichen Begleitung für die Phase des Übergangs. Neben der Überprüfung, ob die Ziele des HmbResOg (Wiedereingliederung von Straffälligen, Wiedergutmachung des durch die Straftat entstandenen Schadens und Wiederherstellung des sozialen Friedens) erreicht werden konnten, sollen Verbesserungsbedarfe ermittelt und rechtspolitische Schlussfolgerung ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird auf ein Mixed-Methods-Design zurückgegriffen, dass rechtsdogmatische Analysen, Interviews, standardisierte Befragungen und Aktenanalysen umfasst. Es wird konstatiert, dass die Angebote des HmbResOG sich vor allem bei weiblichen sowie jugendlichen und heranwachsenden Klienten bzw. Klientinnen positiv auf den Resozialisierungsprozess auswirken. Akteure der Opferhilfe und der Prävention geben hingegen an, dass das Inkrafttreten des HmbResOG sich nicht auf ihre Arbeit auswirkt, wobei sie das Inkrafttreten prinzipiell als positiv erachten. Verbesserungsbedarfe werden u. a. in der Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren bzw. Akteurinnen und bei den Wohn- und Unterkunftsmöglichkeiten für Haftentlassene gesehen. Darüber hinaus wird z. B. empfohlen, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug zu vermeiden und die Möglichkeiten haftvermeidender Maßnahmen verstärkt zu prüfen
Kinderdelinquenz in Deutschland : Factsheet der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI)
Es wird konstatiert, dass aufgrund medialer
Berichterstattungen zu gravierenden Einzelfällen das Phänomen
Kinderdelinquenz wiederkehrend im gesellschaftlichen und politischen
Fokus steht. In Ermangelung aktueller Erkenntnisse aus
Dunkelfeldstudien werden Daten der polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) vorgestellt. Es wird argumentiert, dass delinquentes Verhalten
bei Kindern unter 14 Jahren deutlich seltener vorkommt als bei
Jugendlichen und Heranwachsenden. Weiterhin wird retrospektiv die
Prävalenz bestimmter Straftatengruppen diskutiert. Es wird konstatiert,
dass es sich beim überwiegenden Teil von Kinderdelinquenz um sogenannte
Bagatelldelikte (insbesondere Ladendiebstahl und Sachbeschädigung)
handelt. Gewaltdelikte werden überwiegend in derselben Alters- und
Geschlechtsgruppe registriert, wobei Tötungsdelikte Einzelfälle
darstellen. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze ist nach
hiesiger Auffassung abzulehnen, da Interventionen im pädagogischen
Setting auf Grundlage von Beziehung und Erziehung eine höhere Wirkung
erzielen. Es wird geschlussfolgert, dass infolge der ubiquitären und
episodenhaften Prävalenz von Kinder- und Jugenddelinquenz kein
besonderer Hilfebedarf besteht, wobei die Prävention eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, unter Einbezug von Familie, Schule und
Freizeitangeboten darstellt
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2022
Zweite, korrigierte Auflage des BM-Online Bandes 38 ist erschienen. Siehe https://krimpub.krimz.de/frontdoor/index/index/docId/862 auf diesem Repositorium.
URN: urn:nbn:de:hebis:2378-opus-862
Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe : rechtliche Voraussetzungen und sozialpädagogische Grenzen
Erläutert werden die verfassungs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekte der freiheitsentziehenden Unterbringung (FU) in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Hierbei wird zwischen Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentzug abgegrenzt. Die sozialrechtlichen, landesrechtlichen, zivilrechtlichen und jugendstrafrechtlichen Rechtsgrundlagen, die eine FU als Eingriff in die persönliche Freiheit nach Art. 2 II 2 GG rechtfertigen können, werden im Einzelnen beleuchtet und die jeweiligen spezifischen Tatbestandsvoraussetzungen vorgestellt. Sie werden im Hinblick auf ihre verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit, das Verhältnis zum elterlichen Sorgerecht sowie das Subsidiaritätsverhältnis untereinander analysiert. In diesem Zusammenhang wird auch auf wesentliche sozialpädagogische Aspekte eingegangen. Betont wird, dass eine FU ausschließlich zum Wohle des Kindes insbesondere bei einer nicht abwendbaren erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung von Leib und Leben zulässig ist und nur, wenn der Gefahr nicht durch andere öffentliche Hilfen entgegengewirkt werden kann. Abschließend werden Notwendigkeit und mögliche (negative) Auswirkungen eines Freiheitsentzugs bei jungen Menschen diskutiert
Abschlussbericht zur ethnografischen Studie: Gefängnisarchitektur – Raumnutzung und Alltagserleben in einer Berliner Justizvollzugsanstalt
Die Ergebnisse einer ethnografischen Studie der Fachhochschule Potsdam werden vorgestellt. Im Zeitraum August 2023 bis einschließlich Juni 2024 werden die Gefängnisarchitektur, Raumnutzung und das Alltagserleben der Inhaftierten sowie des Vollzugspersonals in der Berliner Justizvollzugsanstalt Heidering mittels teilnehmender Beobachtungen, Interviews mit Fachpersonal und Inhaftierten sowie Gruppendiskussionen untersucht. Auch die Kommunikation und soziale Interaktion miteinander sowie Herausforderungen wie Sprachbarrieren werden beleuchtet. Die offene und transparente Architektur wird beschrieben und sowohl von Inhaftierten, als auch dem Personal als positiv, angenehm und vergleichsweise freundlich empfunden. Die Mitarbeitenden sehen hierin jedoch gleichzeitig einen Risikofaktor, da vertrauliche Gespräche, die räumliche Abtrennung sicherheitsrelevanter Vorgänge und die Planung eingriffsintensiver Maßnahmen wie Durchsuchungen erschwert werden. Die Haft- und Aufenthaltsraumausstattung, Baumängel und planerische Herausforderungen werden thematisiert und ein Vergleich zu anderen Berliner Justizvollzugsanstalten vorgenommen. Die mögliche Bedeutung der Architektur für die Resozialisierung wird untersucht und daraus resozialisierungsfördernde und -hindernde Aspekte sowie Verbesserungsvorschläge abgeleitet. Limitationen der Studie werden reflektiert. Es wird geschlussfolgert, dass positive atmosphärische Auswirkungen der Gefängnisarchitektur auf den Haft- und Arbeitsalltag bestehen. Ein direkter Einfluss auf die Resozialisierung wird jedoch aufgrund der komplexen und multifaktoriellen Natur der Sache nicht festgestellt
Tätigkeitsbericht 2023
Dieser Bericht dokumentiert das 38. Jahr der Arbeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit dem Jahr 1986. Die KrimZ wird als Institution vorgestellt und ihre bisherige Entwicklung dargestellt. Der Bericht liefert weiter einen Überblick über alle im Berichtsjahr durchgeführten Forschungsprojekte. Es wurden drei Projekte neu begonnen: (1) Evaluation der Elektronischen Präsenzkontrolle in Hessen, (2) Cybergrooming - Erforschung von Risikofaktoren, Ermittlungspraxis und Schutzmaßnahmen, (3) Audiovisuelle Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen in Ermittlungsverfahren. Zudem wird der Aufgabenbereich der Bibliothek und der Literaturdokumentation beschrieben sowie die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter erörtert. Abschließend werden alle im Berichtsjahr erschienen Veröffentlichungen sowie Vorträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KrimZ gelistet sowie ein Überblick über die Mitglieder, den Beirat und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der KrimZ sowie der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gegeben
Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Starting with page 51, there is an English short version attached
The impact of testosterone-lowering medication on recidivism in individuals convicted of sexual offenses
Die vorgestellte Studie untersucht die Rückfallrate von männlichen Personen mit hohem Rückfallrisiko, die wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden. Aus der anfänglichen Stichprobe, bestehend aus N = 231 Person, werden n = 133 Probanden in der Untersuchung berücksichtigt. Die Untersuchungsteilnehmer wurden zum 31. Dezember 2019 entlassen und werden bzw. wurden in der Forensisch Therapeutischen Ambulanz der Charité in Berlin ambulant behandelt. Von den 133 Probanden erhalten 54 (40,6 %) sowohl eine psychotherapeutische als auch eine testosteronsenkende Medikation (Gruppe +TLM), 79 (59,4 %) werden lediglich psychotherapeutisch behandelt (Gruppe -TLM). Der Beobachtungszeitraum beträgt fünf Jahre. Die Rückfälligkeit wird als general recidivism (Neuverurteilung allgemein), serious recidivism (Neuverurteilung mit anschließender Haftstrafe von mindestens zwei Jahren), sexual recidivism (Neuverurteilung infolge von Sexualdelikten) und violent recidivism (Neuverurteilunge infolge von Gewalt- und Sexualdelikten) erhoben. Es wird konstatiert, dass die Rückfallrate bezüglich general recidivism bei +TLM mit 27,8 % signifikant niedriger ist als bei -TLM mit 51,9 %. Bei serious recidivism liegen keine signifikanten Unterschiede vor. Signifikante Unterschiede liegen weiterhin in der Kategorie violent recidivism vor (1,9 % bei + TLM und 15,2 % bei -TLM), während die Unterschiede bei sexual recidivism nicht signifikant sind. Weitere Ergebnisse werden vorgestellt und Limitationen der Studie diskutiert
„Für mich ist dieses Leben nichts wert" – zu den Motiven jihadistischer Taten in Gerichtsurteilen
Die Studie untersucht im Rahmen einer qualitativen Inhaltsanalyse die Tatmotive jihadistisch motivierter Straftäter/-innen, die nach deutschem Terrorismusstrafrecht verurteilt wurden. Datengrundlage bilden gerichtliche Urteile. Von den N = 53 verurteilten Personen wurden bei 51 Personen Motive für die Tatbegehung(en) ermittelt. Diese werden sechs Kategorien zugeordnet: (1) selbstzentrierte, personale Motive wie Sinn- und Bedeutungssuche, Streben nach einer Rolle oder Status, Erfüllen von Grundbedürfnissen, Abenteuer- oder Kampfeslust, (2) einstellungsbezogene und ideologische Motive wie jihadistische Bestrebungen, Märtyrertum, direktes und indirektes Ungerechtigkeitserleben sowie religiös-ideologische Verpflichtung, (3) soziale Motive wie romantische Beziehung, soziale Verpflichtung, sozialer Anschluss und Gruppendynamiken sowie indirekte oder direkte Indoktrination, (4) organisationale Motive wie strategische Motive sowie die Anziehungskraft der Vereinigung, (5) angst- und zwangsgeleitete Motive wie Vermeidung von Strafverfolgung, Furcht um körperliche Unversehrtheit und vorgetäuschte Überzeugung sowie (6) Befehl und Bitte. Ferner zeigt sich, dass die Motive unterschiedlich dominant ausgeprägt sein können und ihre Bedeutung sich über die Zeit verändern kann. Weitere Ergebnisse sowie Limitationen und spezifische Merkmale der Methode werden abschließend diskutiert
Risk and threat assessment instruments for violent extremism : a systematic Review
Mittels eines systematischen Literaturreviews wird der aktuelle Forschungs- und Entwicklungsstand von Instrumenten der Risiko- und Gefahrenbewertung für gewalttätige Extremisten und Extremistinnen vorgestellt. Insgesamt wurden n = 22 wissenschaftliche Untersuchungen aus einer anfänglichen Stichprobe von N = 2.295.414 Fachaufsätzen in das Review aufgenommen. Untersucht werden: (1) das Violent Extremism Risk Assessment, Version 2–Revised (VERA-2R), (2) das Terrorist Radicalization Assessment Protocol (TRAP-18), (3) die Extremism Risk Guidelines 22+ (ERG 22+), (4) die Multi-Level Guidelines Version 2 (MLG), (5) die Islamic Radicalization (IR-46), (6) das Structured Assessment of Violent Extremism (SAVE), (7) das Radicalization Awareness Network Center of Excellence Returnee 45 (RAN CoE Returnee 45), (8) die regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos—islamistischer Terrorismus (RADAR-iTE) und (9) die Investigative Search for Graph-Trajectories (INSiGHT). Es wird festgestellt, dass alle Instrumente für den Einsatz in Sicherheitsbehörden, der Bewährungshilfe und dem Strafvollzug entwickelt wurden. Bei den meisten Instrumenten, die für ein spezifisches Extremismus-Phänomen konzipierten wurden, liegt der Fokus auf islamistische Bedrohungslagen. Kritisiert wird, dass in den untersuchten Publikationen Information zu den psychometrischen Eigenschaften der Instrumente entweder nur unzureichend vorliegen oder gänzlich fehlen. Weitere Ergebnisse werden vorgestellt sowie Limitationen der Studie diskutiert