Vorschrifft, nach welcher man sich be¨y hießiger Fürstl. Bibliothek, wenn Bücher ausgeliehen werden, zu richten hat. / Weimar am 26. Februar 1798. Zur Oberaufsicht über die Bibliothek gnädigst verordnete Commission J. W. von Goethe CG Voigt.
- Publication date
- 1 January 1798
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