Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abstract
Die Emissionen von Tierhaltungsanlagen sind relevant für Genehmigungsverfahren sowie für die Einhaltung nationaler Emissionshöchstmengen. Hier erhalten vor allem die Ammoniakemissionen zusätzliche Relevanz durch die Anforderungen der NERC-Richtlinie, in der die bereits überschrittenen Reduktionsverpflichtungen für Ammoniak von 2001 weiter verschärft wurden. Die Landwirtschaft trägt mit ca. 95 % zu den deutschen Ammoniakemissionen bei. Als Hauptverursacher ist hier die Düngung mit 53 % zu nennen, gefolgt von der Rinderhaltung mit 19 %. Um die hohen Emissionen bei der Ausbringung zu reduzieren, wurden in der neuen Düngeverordnung emissionsarme Ausbringtechniken sowie die schnelle Einarbeitung festgelegt. Um die Emissionen aus der Rinderhaltung zu reduzieren, gibt es zurzeit nur wenige praxistaugliche Maßnahmen.
Redaktionsschluss: 20.05.202