Die Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und Informationspflicht

Abstract

Schon vor der Schuldrechtsreform wurde die Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und Informationspflicht heftig diskutiert. Seit der Schuldrechtsreform sind neue Meinungen hinzugetreten. Zwar ist an der bereits vor der Reform herrschenden Meinung festzuhalten. Sie bedarf aber einer neuen Fundierung. Statt auf die Beschränkung der Schadensersatzhaftung kann sie sich auf die Gestaltung des Mangelbegriffs stützen

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