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Position Paper on the Envisaged Reform of the German Patent Act

Abstract

Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb nimmt hiermit zum Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts Stellung, der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Januar 2020 vorgelegt wurde. Das Institut begrüßt die Initiative des Ministeriums, empfiehlt im Hinblick auf die Beschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs und die Stärkung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen in Patentstreitsachen jedoch gewisse Präzisierungen. Mit Blick auf die Beschränkung des Unterlassungsanspruchs nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wird vorgeschlagen, die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht auf einen Anwendungsfall der Gebote von Treu und Glauben zu reduzieren, sondern im Sinne der ratio legis des Patentrechts zu verstehen; insoweit als Maßnahme zur Verhinderung dysfunktionaler Effekte des Ausschließlichkeitsrecht bzw. des damit verbundenen Unterlassungsanspruchs. Zur Veranschaulichung des Ansatzes wird auf die Fallgruppen der komplexen Produkte, der Patentverwerter und der standardessenziellen Patente Bezug genommen, ohne sie jedoch im Detail durchzuprüfen. Mit Blick auf die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmende Interessenabwägung wird darauf hingewiesen, dass die Interessen des Patentinhabers gegenüber jenen des Verletzers keinen grundsätzlichen Vorrang genießen. Darüber hinaus sind bei der Abwägung nicht nur die Interessen der Streitparteien, sondern auch jene Dritter, insbesondere das öffentliche Interesse, zu berücksichtigen. Mit Blick auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Patentstreitsachen verweist die Stellungnahme auf Unzulänglichkeiten des Verfahrens in Geschäftsgeheimnisstreitsachen, die durch die angedachte Anwendung der entsprechenden Vorschriften auf das Patentstreitverfahren übertragen werden. Hingewiesen wird auch auf eine mögliche Regelungslücke in Bezug auf das "Düsseldorfer Verfahren", die von Patentinhabern für sog. "fishing expeditions" ausgenutzt werden könnte

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