1993 führte der Bund ökologische Direktzahlungen ein; seit 1999 ist die Erbringung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) durch die Landwirtschaftsbetriebe die Voraussetzung zum Bezug von Direktzahlungen. Heute werden 97 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach den Regeln des ÖLN bewirtschaftet.
Die wichtigste Massnahme des ÖLN, welche einen Einfluss auf die Biodiversität hat, ist, dass die Betriebe 7 % ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) als ökologische Ausgleichsflächen (öAF) auszuweisen haben (bei Spezialkulturen 3,5 %). Weitere Anforderungen des ÖLN (ausgeglichene Nährstoffbilanz, geregelte Fruchtfolge, Bodenschutz, gezielter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, tiergerechte Haltung der Nutztiere) können ebenfalls einen Einfluss haben, stehen jedoch weniger im Vordergrund