Seit dem 1. Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union. Wie schon bei den EU-Osterweiterungen in den Jahren 2004 und 2007 machen einige der alten EU-Staaten von ihrem Recht Gebrauch, die Freizügigkeit für kroatische Arbeitskräfte für bis zu 7 Jahre einzuschränken (2+3+2-Modell). Umfangreiche Abwanderungen aus Kroatien wären aber auch bei voller Freizügigkeit nicht zu erwarten