Bis 2017 gilt in der Schweiz das Gentechmoratorium: Der kommerzielle Anbau von getechnisch veränderten Pflanzen (GVO) ist verboten. Offenbar wollen nun der Bundesrat und die Bundesbehörden die Weichen stellen – für den GVO-Anbau nach 2017. Die Regierung legt einen Entwurf für ein neues Gentechnikgesetzes samt Koexistenzverordnung vor