Die Überwachung börserechtlicher Transparenzpflichten

Abstract

Die börserechtlichen Transparenzpflichten sind in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut worden und sind dadurch auch stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden gelangt. Auf europäischer Ebene wurden mit der MarktmissbrauchsRL im Jahr 2003 und der TransparenzRL im Jahr 2004 umfangreiche Neuerungen eingeführt, die in den EWR-Mitgliedstaaten umzusetzen waren. Das dynamische Gebiet des Kapitalmarktrechts ist auch gegenwärtig sowohl national als auch international im Fluss. Auf europäischer Ebene wird derzeit an einer neuen MarktmissbrauchsVO gearbeitet, die auf eine stärkere Vollharmonisierung abzielt. Ebenso wird die TransparenzRL derzeit novelliert, wobei der Schwerpunkt der Änderungen eindeutig im Bereich der Beteiligungspublizität liegt. Die europäischen Regelungen werden daher in den nächsten Jahren zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der börserechtlichen Transparenzpflichten führen. Auch auf nationaler Ebene wird die Beteiligungspublizität ab 01.01.2013 erheblich ausgeweitet. Die Änderungen sind vor allem auf verschiedene prominente Übernahmefälle zurückzuführen, in denen feindliche Übernahmen mittels nicht meldepflichtiger Finanzinstrumente vorbereitet wurden. Neben der Schließung dieser Gesetzeslücken werden auch zusätzliche und strengere Sanktionen eingeführt sowie bestehende Reglungen auf Basis bisheriger praktischer Erfahrungen präzisiert. Die Aufsichtspraxis zeigt, dass die Auslegung der börserechtlichen Transparenzpflichten den Akteuren teilweise erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Das liegt neben der hohen Komplexität der Regelungen oft auch an Auslegungsspielräumen oder Regelungslücken im Bereich des Börsegesetzes und den darauf basierenden Verordnungen. Teilweise sind auch die Umsetzungsspielräume europarechtlicher Grundlagen nicht richtig eingeschätzt und als Konsequenz nicht ausreichend umgesetzt worden. Die vorliegende Arbeit soll neben einem Beitrag zur Beseitigung von Unsicherheiten durch Klärung der wichtigsten praktischen Auslegungsfragen auch Anregungen und Vorschläge liefern, wie die praktische Handhabung der Rechtsgrundlagen besser gelebt werden kann. Das beinhaltet auch Anpassungsvorschläge der gesetzlichen Grundlagen. Behandelt werden neben Fragen der Behördenzuständigkeit und der anwendbaren Sprachregelungen die materiellen Bestimmungen betreffend die Beteiligungspublizität, die Ad-hoc-Meldepflichten und die Regelpublizität. Dabei wird der Meinungsstand in der österreichischen und teilweise auch deutschen Literatur, die Praxis der Aufsichtsbehörden in Österreich und Deutschland sowie die einschlägige Judikatur, auch auf europäischer Ebene, berücksichtigt. Sofern passend wird ein Vergleich zur Rechtslage in Deutschland gezogen und im Rahmen der Auslegungen des Börsegesetzes bzw für Anpassungsvorschläge berücksichtigt. Die wichtigsten auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse und Legistikvorschläge werden am Ende der Arbeit, zusammen mit einem Ausblick auf die Auswirkungen der bevorstehenden Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene und einer Einschätzung möglicher Auswirkungen, zusammengefasst

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