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Das islamische Erbrecht in Tunesien

Abstract

In diesem Beitrag soll die Debatte über das Familien- und Erbrecht in Tunesien erneut aufgenommen werden. Dieses Rechtsgebiet bildet einen der wichtigsten Bestandteile des Personenstandsrechts Tunesiens, denn das Personenstandgesetzbuch (Code du Statut Personnel) von 1956 zählt zu den modernsten der muslimischen Welt und Tunesien damit zu einem der Vorreiter in Sachen Reform des Familienrechts unter den muslimischen Ländern. Das Personenstandgesetzbuch Tunesiens schöpft aus den Quellen des islamischen Rechts (malikitische Rechtschule) und orientiert sich an westlichen Rechtskulturen. Von besonderer Bedeutung in diesem Rechtsbereich sind u.a. die Abschaffung der Polygamie und die Umsetzung des Scheidungsrechts für Frauen. Die mit dieser Reform vorgenommenen gesetzlichen Änderungen wurden von berühmten tunesischen Gelehrten und Wissenschaftlern wie Sheikh Muhammad al Fadel Ben Achour (gest. 1970) konzipiert und mit der Norm des Gemeinwohls (maṣlaḥa) begründet. Nichtsdestotrotz lösten die Regelungen des Erbrechts kurz nach ihrem Inkrafttreten in Tunesien eine heftige Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Akteuren aus, nämlich zwischen Liberalen, deren Ziel es ist, die Gleichberechtigung der Geschlechter im Erbrecht zu verankern, und Konservativen, die die Vorgaben des Qurʾans im Hinblick auf das Erbrecht als unveränderbar ansehen und aufrecht erhalten möchten

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