Haftung des Veranstalters bei Sportveranstaltungen in der Natur

Abstract

Es ist schmutzig und scheint gefährlich. Hunderte Frauen und Männer schreien die verschiedensten Schlachtrufe, sie strecken die Arme nach oben. Entschlossenheit liest man in ihren Gesichtern, einige stecken in Kostümen, andere in ihren besten Sportgewändern oder aber auch nur mit einem Schottenrock bekleidet. Ein lauter Knall der Startschuss - und schon geht es los. Die Menge begibt sich auf den Weg, um Holzwände hochzuklettern, Schlammgräben zu durchwaten, unter Hindernissen durchzukriechen, Wasserfälle zu bezwingen, Seen zu durchschwimmen und viele weitere verschiedene sogenannte Obstacles (Hindernisse) zu meistern. Die Rennen finden sowohl im Winter als auch im Sommer statt, bei jeder Witterung, jedem Wetter. Und Klatsch! Abermals ist eine AthletIn beim Versuch, ein Hindernis zu überwinden, in das Wasser gefallen. Zum Glück nicht verletzt weiter geht es. Je nach Länge des Rennens kommen die TeilnehmerInnen Stunden später meist erschöpft, aber mit einem Lächeln im Gesicht, ins Ziel. Die Anzahl der Obstacle Races steigt jährlich an. Alleine der Veranstalter Tough Mudder organisiert mindestens 70 Rennen im Jahr und bringt rund eine Million Menschen jährlich dazu, sich freiwillig diesen Quälereien auszusetzen und dies weltweit. Auch in Österreich bemühen sich zahlreiche Anbieter dieser Rennen, sich den Markt zu erkämpfen. Das sind die Spartan Race, der Celtic Warrior, der Wienerwaldkraxler, die XCross Challenge, der Hochkönig Cross Warrior, das Predator Race, der Gladiators Run und der Fishermans‘ Friend Strongman Run, um nur ein paar zu erwähnen. Es finden sich zahlreiche Seiten im Internet, welche solche Veranstaltungen sammeln und diverse Informationen dazu vereinen. Ein Beispiel dafür ist die dirtrun.company. ^Nur was passiert, wenn der Sturz von einer über zwei Meter hohen Wand dann doch nicht so glimpflich ausgeht oder gar das Durchschwimmen eines Sees im Krankenhaus endet? Vielleicht wurde beim Anlegen eines Wassergrabens ein großer Stein im Wasser übersehen und führte dadurch zu schlimmen Verletzungen? Wer haftet für etwaige Verletzungen? Ist der/die SportlerIn für sich alleine verantwortlich oder hat auch der/die VeranstalterIn Pflichten? Kann sich der/die VeranstalterIn vertraglich von der Haftung befreien? All diese Fragen und noch weitere sollen im Laufe dieser Arbeit beantwortet werden und sowohl den AthletInnen als auch den SportveranstalterInnen Klarheit verschaffen, wo die Verantwortungen liegen.eingereicht von Ing. Johannes Kampleitner BScUniversität Linz, Masterarbeit, 2019(VLID)436559

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