Einschätzung der Notwendigkeit und Zulässigkeit der Nutzung von Realwerten für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von ÖPP-Projekten

Abstract

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dienen Kommunen als Instrument der Haushaltswirtschaft. Die Haushaltswirtschaft zählt zwar zur kommunalen Selbstverwaltung und gehört damit in den Kompetenzbereich der Kommunen, die insofern eigenständig tätig werden. Allerdings sind die sächsischen Kommunen zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Rechtsgrundlage dafür ist § 72 Abs. 2 S. 1 SächsGemO: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ Um bei Planung und Durchführung von kommunalen Investitionsprojekten diesem Gebot nachkommen zu können, werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Sie dienen als Nachweis, dass bei Investitionsvorhaben den existierenden Anforderungen an die Angemessenheit (im Sinnes eines sparsamen Mitteleinsatzes) und der Realisierbarkeit (im Sinnes der Verfügbarkeit der Bau-und Betriebsmittel Rechnung getragen wird

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