Beitragserhöhungen der Krankenkassen. Allgemeine Orts-Krankenkasse für den Kreis Schleiden. Bekanntmachung. Zufolge des Kriegs Notgesetzes vom 4. August d[ie]s[en] J[ahre]s sind die Beiträge zu unserer Kasse von 3 % auf 4 ½ % zu erhöhen und nur die Regelleistungen – das sind laut § 14 unserer Statuten Krankenhilfe und Zahlung von Kranken-, Wochen- und Sterbegeld – seitens der Kasse zu gewähren. Das Gesetz tritt für unsere Kasse mit Rückwirkung vom 1. September d[iesen] J[ahre]s ab in Kraft...