Abstract

Rechtliche Verantwortung ist in einer verstrickten Weltgesellschaft zunehmend umstritten. Insbesondere das Verhältnis von mittelbarer und unmittelbarer Verursachung und daraus folgender Verantwortung scheint in Frage zu stehen, wo die Ermöglichung schädigender Handlungen zentral für deren Geschehen ist, gleichzeitig aber in diffus verteilten aggregierten Einzelhandlungen nicht eindeutig zuzuordnen ist. In unterschiedlichen Rechtsgebieten zeigen sich unterschiedliche Interpretationen von ermöglichendem Handeln, die Willen, bzw. Intention, und Wissen für die Zurechnung mittelbarer Verantwortung unterschiedlich gewichten. Dies deutet auf die Brüchigkeit unserer gegenwärtigen Begriffe unmittelbarer und mittelbarer Verantwortung hin, und wirft die Frage auf, wie diese in einer zunehmend auch reflexiv verflochtenen Weltgesellschaft neu verhandelt werden

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