Individual-, Kollektiv- und Noxalhaftung in der altanatolischen Rechtsüberlieferung des 2. und 1. Jts. v. Chr.

Abstract

Die Untersuchung ist den verschiedenen Haftungsformen im altanatolischen Recht des 2. und 1. Jts. gewidmet. Der Schwerpunkt liegt auf den hethitischen Quellen aus dem 2. Jt. v. Chr., weil diese inhaltlich am vielfältigsten und aussagekräftigsten sind. Vergleichend werden jedoch auch hieroglyphenluwische und lykische Inschriften aus dem 1. Jt. v. Chr. einbezogen. In der Studie wird die bisherige Forschungsmeinung widerlegt, wonach die Kollektivhaftung in älterer Zeit weit verbreitet war, im Laufe der Zeit jedoch immer stärker von der Individualhaftung verdrängt wurde, ohne jedoch gänzlich von letzterer abgelöst zu werden. Ausgehend von dieser These wird der Frage nachgegangen, welche Haftungsformen im hethitischen Recht für welche Formen von Vergehen bezeugt sind. Dabei wird gezeigt, dass für die Mehrzahl der Fälle im hethitischen Strafrecht das Prinzip gilt, dass der Täter allein für seine Tat zur Verantwortung gezogen und bestraft wird. Bei besonders schwerwiegenden Delikten sind jedoch manchmal neben dem Täter auch andere Menschen unmittelbar von der Strafe betroffen

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