Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil I): Studienanteil Bildungswissenschaften im Studiengang L 1, L 2, L 3 und L 5 : genehmigt vom Präsidium in der Sitzung am 16. April 2013
Für das Studium des Studienanteils Bildungswissenschaften in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen (L 1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L 2), Lehramt an Gymnasien (L 3) und Lehramt an Förderschulen (L 5) hat die Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung (ABL) der Goethe-Universität im Benehmen mit den Fachbereichen Gesellschaftswissenschaften (03), Erziehungswissenschaften (04), sowie Psychologie und Sportwissenschaften (05) der Goethe-Universität auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 Ziff. 1 HHG, §§ 10, 12 der Ordnung der ABL i.V. mit § 28 Abs. 2 SPoL folgende Regelungen (fachspezifischer Anhang zur SPoL gemäß § 2 Abs. 2 SPoL) erlassen: ..