Analyse der Unterbringungen nach UbG in Österreich, Berichtsjahre 2014/2015

Abstract

Das Unterbringungsgesetz (UbG) ist ein Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen/Patienten in einem äußerst sensiblen Bereich der Krankenversorgung. Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn Menschen mit einer psychischen Erkrankung sich selbst oder andere Personen aufgrund dieser Erkrankung gefährden und nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb eines psychiatrischen Krankenhauses / einer psychiatrischen Abteilung, ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden können. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) erhebt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) seit 2005 Daten hinsichtlich der Vollziehung des UbG und publiziert die Ergebnisse jeweils zweier Erhebungsjahre in einem Bericht. Der vorliegende Bericht befasst sich intensiv mit den Jahren 2014 und 2015, enthält aber auch die wichtigsten Zahlen im Zeitverlauf seit Einführung des UbG im Jahr 1991. Ziel der Arbeiten ist es, die Versorgungsqualität für Patientinnen/Patienten zu verbessern, u. a. durch das Vergrößern der Transparenz in puncto Praxis und Vollziehung des UbG. Ein weiteres Ziel ist, ein besseres Verständnis der zahlreichen auf die Unterbringung wirkenden Einflussfaktoren zu erlangen

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