Carbapeneme sind wichtige Antibiotika für die Behandlung multiresistenter gramnegativer Erreger. Die weltweite Ausbreitung Carbapenemase-produzierender Erreger wird als Bedrohung für die Gesundheitsversorgung angesehen. In Hessen bestand seit Ende 2011 eine Meldepflicht für den Nachweis Carbapenem-resistenter gramnegativer Erreger. Aufgrund der bundesweiten Einführung einer Meldepflicht für Carbapenem-nichtempfindliche Erreger zum 1. Mai 2016 wurde die auf einen Fünfjahreszeitraum befristete hessische Verordnung nicht verlängert. Damit endete die Meldepflicht für Carbapenem-resistente P. aeruginosa zum 31. Dezember 2016. Carbapenemasen werden auf Basis ihrer Aminosäurensequenz in unterschiedliche Gruppen eingeteilt. Verona-Integron-Metallo-ß-Laktamasen (VIM) gehören, wie die New-Delhi-Metallo-ß-Laktamasen (NDM), zur Familie der Metallo-ß-Laktamasen. Im Epidemiologischen Bulletin 49/2017 werden die hessischen Meldedaten zu Carbapenem-resistenten gramnegativen Erregern mit molekularbiologischem Nachweis einer VIM ausgewertet. Das Fazit der Autoren lautet: Verschiedene VIM-Varianten sind in Hessen endemisch. Die Meldepflicht für Carbapenemase-produzierende P. aeruginosa und die Ergebnisse der Ganzgenomsequenzierung waren hilfreich für die Bestätigung bzw. den Ausschluss von Erregerübertragungen. Nur für wenige Patienten mit Nachweis VIM-produzierender Erreger konnte ein wahrscheinlicher Übertragungsweg ermittelt werden