Der Bericht basiert auf den Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), die dem Robert Koch-Institut
(RKI) mit Datenstand 1. März 2018 übermittelt worden waren. Diese wurden ergänzt um Angaben
aus anderen Erfassungssystemen, soweit diese verfügbar waren. Leishmaniosen sind nicht meldepflichtig;
die Daten zur Leishmaniose stammen vom Institut für Tropenmedizin der Charité Berlin