Einführung in die Grundlagen der Pharmakovigilanz (Teil II): Spontanmeldesystem zur Erfassung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW)

Abstract

Nachdem im ersten Teil der Einführung in die Grundlagen der Pharmakovigilanz (Bulletin 1/2010) die Begriffsbestimmung und Klassifizierung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) im Vordergrund standen, werden im folgenden zweiten Teil dieser Reihe das System des Spontanmeldesystems zur Erfassung von UAW mit den Meldewegen sowie Meldeverpflichtungen behandelt. Die Bedeutung der Erfassung von UAW nach Marktzulassung wird durch die Marktrücknahmen von Arzneimitteln wie beispielsweise Cerivastatin (Lipobay®), Rimonabant (Acomplia®) und Sibutramin (Reductil®) deutlich. Als zentrale Akteure bei der Spontanerfassung und Auswertung von UAW-Meldungen stellen die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), das BfArM und das PEI gemeinsam wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Meldung von UAW-Verdachtsfällen vor

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