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Über den Alkohol im Leichenblute

Abstract

Der Alkoholgehalt des Leichenblutes, der sich beim Rinde gleich nach dem Tod durchschnittlich mit 0.0280‰ zeigt, erhöht sich mit dem postmortalen Zeitverlauf; er beträgt nämlich nach 24 Stunden 0.0614‰, nach 48 Stunden 0.0709‰, nach 240 Stunden 0.1714‰ bei Zimmertemperatur. Wenn das Blut mit Toluol überschichtet wird, wird die Vermehrung des Alkohols stark und die Verminderung des Blutzuckers schwach herabgedrückt. Bei einem betrunkenen Menschen, dessen normaler Alkoholgehalt im Blut etwa 0.03‰ ist, kann er häufig etwa 2‰ oder darüber erreichen: Infolgedessen kann die Alkoholbestimmung des Leichenblutes im gerichtlichen Falle unter Umständen empfehlenswert sein, da die postmortale Alkoholvermehrung im normalen Leichenblut im Verhältnis zu der Alkoholmenge des Blutes bei der Leiche desjenigen, der zu Lebzeiten kurz vor dem Tod betrunken war, meistens unverhältnismässig geringer ist

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