Handlungsbedarf aufgrund der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich : Studie im Auftrag der Behindertenkonferenz Kanton Zürich und finanziert vom Kantonalen Sozialamt
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Doi
Abstract
Gestützt auf ein Mandat der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) im August 2017 die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) beauftragt, eine Studie zum Handlungsbedarf aufgrund der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kanton Zürich durchzuführen. Die Studie ging folgender Hauptfrage nach: Welches ist im Kanton Zürich der Handlungsbedarf aus der Sicht der UNO-Behindertenrechtskonvention?
Die Studie zeigt in den einzelnen Bereichen eine Reihe von Lücken in der Umsetzung der BRK auf. Dem Kanton Zürich fehlen zudem ein verbindlicher und überprüfbarer Plan sowie organisatorische Vorkehrungen zur Umsetzung der BRK und zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dies führt dazu, dass die Umsetzung der BRK zu langsam voranschreitet.
Aus den Ergebnissen wurden drei Empfehlungen abgeleitet:
- Gründung einer kantonalen Verwaltungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Umsetzung der BRK.
- Erarbeitung eines Entwicklungs- und Massnahmenplans zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
- Systematische Verbesserung der hindernis- bzw. barrierefreien Zugänglichkeit der Information und Kommunikation der kantonalen Verwaltung und ihrer Angebote.Gestützt auf ein Mandat der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) im August 2017 die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) beauftragt, eine Studie zum Handlungsbedarf aufgrund der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kanton Zürich durchzuführen. Die Studie ging folgender Hauptfrage nach: Welches ist im Kanton Zürich der Handlungsbedarf aus der Sicht der UNO-Behindertenrechtskonvention?
Die Studie zeigt in den einzelnen Bereichen eine Reihe von Lücken in der Umsetzung der BRK auf. Dem Kanton Zürich fehlen zudem ein verbindlicher und überprüfbarer Plan sowie organisatorische Vorkehrungen zur Umsetzung der BRK und zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dies führt dazu, dass die Umsetzung der BRK zu langsam voranschreitet.
Aus den Ergebnissen wurden drei Empfehlungen abgeleitet:
- Gründung einer kantonalen Verwaltungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Umsetzung der BRK.
- Erarbeitung eines Entwicklungs- und Massnahmenplans zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
- Systematische Verbesserung der hindernis- bzw. barrierefreien Zugänglichkeit der Information und Kommunikation der kantonalen Verwaltung und ihrer Angebote