Das Personenbeförderungsrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, wobei das BGB nur subsidiär greift. Für die drei untersuchten Verkehrsträger gibt es im deutschen Recht eigene Regelungen, obwohl sie letztlich dieselbe Leistung - eine Beförderung - erbringen. Ist dieser recht hohe Aufwand erforderlich? Zur Beantwortung dieser Frage werden die wesentlichen Vertragspunkte verkehrsträgerübergreifend untersucht