Der Verfasser geht der Frage nach, ob der Eigentümer eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks, wenn er sich zu Änderungen genötigt sieht, eine das Urheberrecht möglichst schonende Lösung ergreifen muss. Kernfrage ist daher die Geltung des Grundsatzes der Erforderlichkeit und dessen prozessuale Überprüfbarkeit