Die Reformen der päpstlichen Kurie seit Papst Paul VI.

Abstract

Die Römische Kurie umfasst die Stellvertretungsorgane des Papstes für die Bereiche der Verwaltung und Rechtsprechung. Durch ihre Einrichtungen pflegt der Papst die Angelegenheiten zu behandeln, die die Kirche als Ganze und ihre Glieder im Einzelnen betreffen. Um den jeweiligen kirchengeschichtlichen Herausforderungen entsprechen zu können, bedurfte es immer wieder einer Reform der päpstlichen Kurie. Die erste große Reform erfolgte im 16. Jhdt. durch Papst Sixtus V., die nächste große Reform fand erst Anfang des 20. Jhdt. unter Pius X. statt. Nach dem Abschluss des II. Vatikanischen Konzils wurde eine Neuordnung der Römischen Kurie zwingend notwendig, um die am Konzil beschlossenen Dokumente und Reformansätze umsetzen zu können. Papst Paul VI. ging dieses Reformwerk entschieden an, aber der Prozess dauerte insgesamt 12 Jahre. Am 15. August 1967 erging die Apostolische Konstitution „Regimini Ecclesiae Universae“. Papst Johannes Paul II. führte die Reformen weiter und erließ am 28. Juni 1988, nach etwa neunjähriger Arbeit, die derzeit gültige Apostolische Konstitution „Pastor Bonus“. Unter Papst Benedikt XVI. wurden nur kleinere Veränderungen vorgenommen. Papst Franziskus hat im Jahr 2013 mit einer weiteren großen Reform begonnen, die derzeit noch in Ausarbeitung ist

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