Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit der Thematik des Ausbildungskostenrückersatzes.
Im österreichischen Rechtsbestand gab es bis vor Inkrafttreten des § 2d AVRAG keine gesetzliche Regelung zum Ausbildungskostenrückersatz. Die inhaltliche Ausgestaltung derartiger Arbeitsvertragsklauseln folgte den von Judikatur und Lehre entwickelten Grundsätzen.
Die Dissertation beschäftigt sich am Beginn mit der Interpretation des, der Ausbildungskostenrückersatzregelung, zugrunde liegenden Begriffs der „Ausbildung“. Daran anschließend werden die wesentlichen Bausteine der Legaldefinition des § 2d AVRAG und die weiteren Absätze und Ziffern einzeln dargestellt. Dabei wird auch auf die zusätzlichen inhaltlichen (kompletten) Neuerungen eingegangen.
Der zweite Teil der Arbeit befasst sich in einem weiteren Sinn damit, inwieweit die Kostentragung bereits aufgrund der besonderen Anforderungen des Arbeitsverhältnisses bzw aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Arbeitsvertrages durch die analoge Anwendung des § 1014 ABGB determiniert werden kann. Es wird also letztlich die Frage behandelt, ob der Arbeitgeber unter besonderen Umständen die Ausbildungskosten seines Arbeitnehmers schon „per se“ zu finanzieren hat und wie groß der Spielraum für die Vereinbarung einer Kostenrückersatzklausel in diesen Fällen bleibt.
Im dritten Teil der Arbeit wird die Thematik der Beschäftigungspflicht im Arbeitsverhältnis thematisiert. Es wird die Frage behandelt, in welchem Verhältnis ein mögliches Recht auf Beschäftigung bzw die Pflicht zur Beschäftigung zu einer Ausbildungskostenrückersatzklausel steht.
Neben einer entsprechenden Einführung und Darstellung dieses Themenbereichs, wird insbesondere die in Österreich schon seit vielen Jahrzehnten geführte Diskussion über die rechtliche Her- bzw Ableitung einer Beschäftigungspflicht im Arbeitsverhältnis thematisiert.
Die daran anschließende Abhandlung versucht die Möglichkeiten und Grenzen der Verknüpfung der beiden Rechtsmaterien aufzuzeigen