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Corporate Governance

Abstract

Die Arbeit untersucht zunächst die Entstehung des Begriffes der Corporate Governance und dessen wirtschaftstheoretischen Grundlagen, um anschließend die Ent-wicklung des Rechtsgebietes Corporate Governance im Rahmen der EU darzustellen. Diese nahm ihren Anfang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechtes und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union. Jener führte schließlich zur Ergreifung diverser Maßnahmen, u.a. wurden die Kommissionsempfehlungen 2004/913/EG zur Einführung einer angemessenen Regelung für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften und 2005/162/EG zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden DirektorInnen/ Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Ausschüssen des Verwaltungs-/ Aufsichtsrates erlassen. Deren Inhalte werden in der vorliegenden Arbeit vorgestellt, insbesondere in der Form, die sie durch die Ergänzungsempfehlung K (2009) 3177 erhalten haben. Daraufhin wird die Umsetzung dieser Empfehlungen in Österreich und Deutschland sowohl in den einschlägigen Gesetzen, als auch in den jeweiligen Corporate Governance Kodizes untersucht, mit dem Ziel, darzustellen, welche unterschiedlichen Schwerpunkte gesetzt wurden. Während Deutschland die Vorstandsvergütung in den Vordergrund stellt und hier den Weg der gesetzlichen Regelung beschritt, erfolgte die Umsetzung in Österreich schwerpunktmäßig im Österreichischen Corporate Governance Kodex, wobei Struktur und Unabhängigkeit der Aufsichtsräte betont wurden. Österreich ist mit der kodiziellen statt einer gesetzlichen Regelung stärker dem comply-or-explain-Prinzip verhaftet, welches typisch für die Corporate Governance innerhalb der EU ist. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Art der Umsetzung in Österreich effektiver im Hinblick auf die Lösung der der Corporate Governance Diskussion zugrunde-liegenden wirtschaftstheoretischen Probleme ist. Durch die Betonung der Aufsichtsratsstruktur wird am Ausgangspunkt des Prinzipal-Agent-Konfliktes angesetzt, während die deutsche Regelung eher dessen Auswirkungen behandelt

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