research

Qualitätssteigerung bei der Thromboembolieprophylaxe dank eAlerts und Blockverordnungen

Abstract

Hintergrund: Viele hospitalisierte Patienten erhalten trotz Indikation keine Prophylaxe gegen venöse Thromboembolien (VTE). Das UniversitätsSpital Zürich implementierte 2007 elektronische Warnmeldungen (eAlerts), die auf fehlende VTE-Prophylaxen hinweisen. Im Rahmen einer Pilotstudie fanden regelmässige Weiterbildungen zur VTE-Prophylaxe statt und Ende 2008 wurde dieses eAlert-Konzept evaluiert. Im Herbst 2009 wurden zudem beim spitalweiten Rollout von CPOE (Computerized physician order entry) zahlreiche Blockverordnungen eingeführt, damit in einem einzigen Arbeitsschritt gleichzeitig viele vordefinierte Behandlungsmassnahmen verordnet werden können, u.a. auch VTE-Prophylaxen. ZIELSETZUNGEN: Es wurden (1) die Nachhaltigkeit der eAlerts über die Pilotstudie hinaus und (ii) der zusätzliche Einfluss der Blockverordnungen auf die VTE-Prophylaxe-Rate untersucht. METHODEN: Ärztliche Reaktionen auf eAlerts wurden automatisiert aufgezeichnet. Es wurde analysiert, ob Verordnungen erfolgten und ob diese innerhalb der ersten 6 Std. nach Stationseintritt des Patienten oder später, nach Aufschalten der eAlerts, vorgenommen wurden. Die retrospektive Analyse umfasste 2040 Fälle, aufgeteilt in die (1) Pilotstudienphase, 10.07.-12.08, (2) Poststudienphase, 1.09.-9.09, und (3) Blockverordnungsphase, 10.09-4.10. RESULTATE: Die Phasen (1) und (2) unterschieden sich weder betreffend VTE-Prophylaxe-Verordnungen insgesamt noch betreffend Verordnungen innerhalb der ersten 6 Std.: In der Pilotstudienphase wurde in 69% aller Fälle eine Prophylaxe verordnet, davon 55% innerhalb der ersten 6 Std.; in der Poststudienphase in 70%, davon 58% innerhalb 6 Std. Dagegen zeigte die Phase (3) einen signifikanten Anstieg der VTE-Prophylaxe-Rate auf 76% (p=0.0028), davon 72% innerhalb 6 Std. (p<0.0001). SCHLUSSFOLGERUNGEN: Die durch eAlerts erzielte hohe VTE-Prophylaxe-Rate blieb (1) auch nach Ende der Pilotstudie bestehen - also ohne spezifische Weiterbildungen - und konnte (ii) mittels Blockverordnungen zusätzlich erhöht werden

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