research

Einsatz von gekeimtem Getreide als Futtermittel

Abstract

Die EU-Verordnung 1804/1999 regelt die Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Danach müssen im ökologischen Landbau alle Tiere nach den Grundregeln dieser Verordnung gehalten werden. Das Futter soll den ernährungsphysiologischen Bedarf der Tiere decken und aus dem ökologischen Anbau stammen. Dafür dürfen bis August 2005 im begrenzten Umfang konventionelle Futtermittel zugesetzt werden, wenn eine ausschließliche Versorgung mit Futtermitteln aus dem ökologischen Anbau nicht möglich ist. Für die Geflügelfütterung bedeutet das einen zulässigen Höchstanteil an konventionellem Futter von 20% im Jahr (max. 25% Trockenmasse am Tag). Bislang werden dafür besonders die konventionellen Komponenten Maiskleber und Kartoffeleiweiß, die als Nebenprodukte bei der Stärkegewinnung anfallen, eingesetzt. Vergleichbare ökologische Produkte sind z. Z. nicht verfügbar. Unter diesem Aspekt ist zu klären, ob eine ausreichende Nährstoff- und Eiweißversorgung über den Einsatz von 20% Getreidekeimlingen in der Futterration gewährleistet werden kann, die damit zu 100% ökologischer Herkunft ist. In einem, im Rahmen des Bundesprogramms ökologischer Landbau, geförderten Projekt werden alle nachfolgend aufgeführten Parameter analysiert. Proteine, Stärken, Nichtstärkepolysaccharide, Zucker und Fette als wertgebende Inhaltsstoffe sowie Auswuchs, Pilzbefall und Mykotoxine als dominierende Schadfaktoren in Getreide stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Ziel ist es, Kriterien für die optimale Prozessführung der Keimung und eine hohe Produktqualität der Keimlinge zu sichern, um eine hochwertige Futterkomponente aus dem ökologischen Landbau für die Tierernährung bereitzustellen

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