Verbraucher in der digitalen Welt
- Publication date
- Publisher
- 2016
Abstract
Im Zuge der Digitalisierung einer fortwährend steigenden Anzahl an Gütern und
Dienstleistungen sind Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer nie dagewesenen
Umwälzung ihrer Lebens- und Konsumgewohnheiten konfrontiert: Die Grenzen zwischen
Anbietern und Nachfragern verschwimmen – immer öfter finden sich Verbraucherinnern und
Verbraucher selbst in der Rolle der Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen wieder.
Regulierungsaufgaben, die bisher dem Staat vorbehalten waren, finden sich nun als
Voreinstellungen in den Algorithmen privatwirtschaftlicher Unternehmen wieder.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat sich die Aufgabe gestellt zu
untersuchen, ob das Verbraucherrecht in seiner heutigen Form den Anforderungen der
digitalen Welt Stand hält. Mit dem Titel „Verbraucherrecht 2.0“ plädiert der
Sachverständigenrat für Verbraucherfragen dafür, dass ein „Weiter so“ nicht möglich ist und
das Verbraucherrecht dringend ein Update benötigt.
Das Gutachten baut auf den in diesem Jahr vergebenen externen Studien sowie
Arbeitspapieren aus der SVRV Working Paper Series auf. Es ist eingebettet in die bereits
erschienenen Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen zum Thema
Digitalisierung in den Bereichen Handel, Finanzen, Gesundheit und Crowdfunding und ebnet
den Weg für geplante Gutachten zu den Themen „Digitale Souveränität“ und „Consumer
Scoring“.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen dankt insbesondere Prof. Dr. Hans-W.
Micklitz, der die Federführung des vorliegenden Gutachtens übernommen hat, Prof. Gesche
Joost und Frau Helga Zander-Hayat für ihre tatkräftige Unterstützung, Ass.-Prof. Dr. Kai
Purnhagen, Prof. Dr. Peter Rott, Prof. Dr. Gerald Spindler, Ass.-Prof. Dr. Stefan Wahlen
sowie Prof. Dr. Christiane Wendehorst, die ihre Expertise im Rahmen extern vergebener
Studien eingebracht haben und der Geschäftsstelle des SVRV, hier insbesondere Dr. Irina
Domurath, für die inhaltliche und administrative Begleitung in der Abfassung des Gutachtens