research

Das Paget-von Schroetter-Syndrom: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?

Abstract

Das Krankheitsbild der "primären\u27; Thrombose der oberen Extremität im Sinne eines "Paget-von Schroetter-Syndrom\u27; (synonym: "An-strengungsthrombose\u27;, "Thrombose par effort\u27;) wird von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern üblicherweise weder als Arbeitsunfall noch als Berufskrankheit anerkannt. Die mehrteilige SATURN*-Studie soll klären, ob und unter welchen Kriterien die Erkrankung als Arbeitsunfall (Dauer der schädigenden Einwirkung bis zu einer Schichtlänge) oder gegebenenfalls als Berufskrankheit nach "Öffnungsklausel" (darüberhinausgehende Einwirkdauer) zu werten ist

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