Diskussion des in CISPR 32 eingeführten Höhenscans bei der Emissionsmessung oberhalb 1 GHz

Abstract

Im Zuge der Überarbeitung der CISPR 32 haben Mitarbeiter von CISPR/I [1] Emissionsmessungen über 1 GHz vorgenommen. Dabei wurden bei einem Höhenscan erhebliche Schwankungen der gemessenen elektrischen Feldstärke gegenüber der Messung mit fester Höhe der Empfangsantenne festgestellt. Da der Höhenscan trotz vorhandener Bodenabsorber durchgeführt wurde, dürften die gemessenen Schwankungen nicht auf die Interferenz zwischen dem direkten und dem am Boden reflektierten Signalpfad zurückzuführen sein. Diese Ergebnisse wurden zur Diskussion in die internationalen Normungsgremien gegeben. Das deutsche Normungsgremium konnte die Messungen sowohl theoretisch als auch messtechnisch nicht bestätigen und hat gegen den Komiteeentwurf zur Abstimmung (CDV) entschieden [2]. Dabei hat man sich auch auf die bis 2009 in CIS/A/WG2 intensiv geführte internationale technische Diskussion zum Höhenscan gestützt, die mit dem Sitzungsprotokoll in Lyon (Clause 6.1) beendet wurde. Die internationale Abstimmung des CDV und auch des FDIS hat aber ein positives Voting ergeben. Damit ist es selbst bei (elektrisch) kleinen Prüflingen erforderlich, einen kontinuierlichen Höhenscan von 1-4 m vorzunehmen. Mit der Einführung des Messverfahrens wurde eine Grenzwerterleichterung von 4 dB von 1 bis 3 GHz verbunden – basierend auf der Behauptung, dass mit dem modifizierten Messverfahren Maxima aufgespürt werden, die mit dem bisherigen Messverfahren nicht erfasst wurden. Dieser erleichterte Grenzwert gilt mit der Veröffentlichung der CISPR 32 Ed. 2.1 für alle Prüflinge (EUTs) – unabhängig von deren Strahlungscharakteristik und Größe – und beeinflusst damit das Funkschutzniveau in einem für viele Funkdienste bedeutsamen Frequenzbereich. In diesem Beitrag werden einige physikalische Effekte aufgezeigt, die die Begründung der erfolgten Änderung des bestehenden Messverfahrens mit verbundener Grenzwerterleichterung widerlegen. Ergänzend werden Hinweise gegeben, welche Änderungen am Messverfahren technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Dazu wurden u. a. im Normungsgremium DKE/GAK 767.4.1 „Feldstärke“ in der 10 m Halbabsorberkammer (SAC) der Bundesnetzagentur sowie einer 3 m Vollabsorberkammer (FAR) weitere Messungen sowie Feldberechnungen durchgeführt

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