In diesem Beitrag werden die Beschäftigungswirkungen von Lohnsubventionen und
eines Mindestlohnes für Deutschland analysiert. Studien zum Mindestlohn im
Baugewerbe und Simulationen zu einem allgemeinen Mindestlohn weisen einhellig
auf Beschäftigungsverluste durch einen gesetzlichen Mindestlohn für die
Bundesrepublik hin. Die Größenordnung hängt vom Mindestlohnniveau,
Gütermarktreaktionen und der Reichweite des Mindestlohnes (Einschluss
Auszubildender, geringfügig Beschäftigter) ab. Bei einem Mindestlohn von 7,5 €
pro Stunde und elastischer Güternachfrage schätzen wir einen Gesamtverlust von
ca. 220.000, insbesondere geringfügig Beschäftigten. Evaluationen bestehender
Lohnsubventionen finden nur geringe Arbeitsanreizeffekte. Im Beitrag wird
alternativ der aufkommensneutral gestaltete „Beschäftigungsbonus“, der geringe
Stundenlöhne und nicht niedrige Erwerbseinkommen subventioniert, betrachtet.
Dieser würde ein zusätzliches Arbeitsangebot von ca. 80.000 Personen bzw. ein
zusätzliches Stundenangebot von etwa 420.000 Vollzeitäquivalenten induzieren.
In Kombination mit einem allgemeinen Mindestlohn wären arbeitnehmerseitige
Lohnsubventionen ineffektiv. Die Simulationsergebnisse zeigen, dass in diesem
Fall arbeitgeberseitige Lohnsubventionen die infolge des Mindestlohnes
gestiegenen Arbeitskosten kompensieren und Beschäftigungsverluste im
Niedriglohnbereich teilweise verringern können