Der Mediumbericht fasst die einzelnen Teile des Berichts in der Langfassung
zusammen. Zunächst wird anhand von statistischen Zahlen und Fakten
nachgewiesen, dass das männliche Ernährermodell noch immer sehr prägend für
die Existenzsicherung von Frauen und Männern in Deutschland ist. Dies wird
darauf zurückgeführt, dass im bundesdeutschen Recht diverse Schnittstellen des
ehelichen Unterhaltsrechts mit dem Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht
existieren, die das Ernährermodell voraussetzen, faktisch auch auf
Unverheiratete ausdehnen und gleichzeitig perpetuieren. Da aber auch der
Gleichberechtigungsgrundsatz für Frauen und Männer gilt und ein Staatsziel
sogar die "tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung" fordert, sind
normative Wertungswidersprüche entstanden, die nach einer Reform der
Schnittstellen und der Gesamtkonzeption der Berücksichtigung von Unterhalt und
finanzieller Paarsolidarität in verschiedenen Regelungsbereichen verlangen.
Anschließend an die Darstellung und Kritik der Schnittstellenregelungen wird
am Beispiel der Anrechnung von Partnereinkommen und -vermögen gemäß SGB II
("Hartz IV") die subjektive Seite der sozialrechtlichen Einstandspflicht
beleuchtet, indem Ergebnisse einer Befragung von Betroffenen referiert werden.
Ein abschließendes Kapitel resümiert den Reformbedarf und skizziert die
nötigen politischen Entwicklungen und Maßnahmen zur Überwindung der noch immer
starken Stellung des männlichen Ernährermodells in Deutschland.200