Die Konsolidierung der Staatsfinanzen nach der gegenwärtigen Finanz- und
Wirtschaftskrise wird eines der zentralen wirtschaftspolitischen Themen der
nächsten Jahre sein: Die Regelungen zur „Schuldenbremse“ sehen für den
Bundeshaushalt bis 2016 einen annähernd ausgeglichenen Haushalt vor, und auch
die Länderhaushalte sollen bis 2020 weitgehend konsolidiert werden. Dadurch
ergibt sich ein erheblicher Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte,
der sich bei realistischen Annahmen über das strukturelle Defizit im
Ausgangsjahr 2010 und die zu erwartende langfristige gesamtwirtschaftliche
Wachstumsrate bis 2016 auf knapp 80 Mrd. Euro summiert. Bei einem Ausgleich
der kalten Progression durch eine Tarifanpassung bei der Einkommensteuer, wie
in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien vorgesehen, würde der
Konsolidierungsbedarf bis 2016 auf deutlich über 100 Mrd. Euro zunehmen. Damit
verbunden wäre ein erheblicher Anstieg der Staatsverschuldung auf deutlich
über 80% des BIP. Aber auch bei einer erfolgreichen Konsolidierung würde die
Staatsverschuldung in 2016 noch ca. 75% des BIP betragen. Vor dem Hintergrund
der demografischen Entwicklung, die längerfristig mit einem erheblichen
Anstieg der Staatsausgaben verbunden sein wird, erscheint die Konsolidierung
der Staatsfinanzen geboten. Der Konsolidierungsbedarf sollte nach der Krise
vor allem über die Ausgabenseite realisiert werden. Wahrscheinlich werden aber
die politisch realisierbaren Ausgabenkürzungen alleine nicht ausreichen,
Steuer- und Abgabenerhöhungen werden ergänzend erforderlich sein. Erhöhungen
der indirekten und vermögensbezogenen Steuern sind ökonomisch weniger
schädlich als die der direkten Steuern und der Sozialabgaben. Die Spielräume
für Steuerentlastungen sind gering; der Ausgleich der kalten Progression bei
der Einkommensteuer ist wünschenswert, müsste aber gegenfinanziert werden