Abstract

Die wenigsten Asylsuchenden kommen komplett ungeimpft in der Schweiz an, aber ein Impfausweis liegt nur selten vor. In der Regel sollen Flüchtlinge daher als ungeimpft betrachtet und baldmöglichst gemäss aktueller Version des Schweizerischen Impfplans des Bundesamtes für Gesundheit geimpft werden (Nachholimpfungen bei ungeimpften bzw. unvollständig geimpften Personen). In diesem Artikel geben wir Empfehlungen für ein sinnvolles Impfen beim ärztlichen Erstkontakt und den Folgekonsultationen

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