Das vorliegende Working Paper versteht unter Governance eine Perspektive auf
Regieren: Governance dient der intentionalen Handlungskoordination unter einer
Mehrzahl von Akteuren durch kollektiv bindende Entscheidungen. Der Mehrwert
des Governance-Begriff s liegt in der Betonung der Kontingenz der Modi des
Regierens und der beteiligten Akteure. Wir argumentieren, dass der Governance-
Begriff schwach normativ ist. Der „dichte Begriff “ des Regierens meint stets
eine regelgeleitete Verteilung von Gütern im Unterschied zu Übeln. Jedes
Regieren, das diesen Namen verdient, garantiert ein Mindestmaß an
Erwartungssicherheit hinsichtlich überlebenswichtiger und Sozialität überhaupt
ermöglichender Sachverhalte für eine defi nierte Gesamtheit von
Regelungsadressaten. Die Übertragbarkeit dieses Governance- Begriff s auf
Räume zerfallen(d)er Staatlichkeit ist aus zwei Gründen fraglich. Zum einen
fehlt hier eine Instanz, die die Inklusion aller Betroff enen in die
Governance-Leistungen letztverantwortlich garantieren kann, zum anderen ist in
fragmentierten Gesellschaften umstritten, wer überhaupt dem Kreis der
Regelungsadressaten angehört. Hieraus erwachsen normative und
handlungstheoretische Probleme