Da Abfall ein schadensträchtiges Gut darstellt, stellt sich im Umgang mit ihm die Frage nach einer etwaigen zivilrechtlichen Haftung. Gegenstand dieser Arbeit ist die rechtliche Beurteilung der Frage, ob und wie das öffentlich-rechtliche KrW-/AbfG die zivilrechtliche Haftung beeinflußt. Dabei wird der Einfluß des KrW-/AbfG auf die Bestimmung der zivilrechtlichen Verkehrspflichten ebenso erörtert wie die Frage danach, welche Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB das KrW-/AbfG enthält. Anschließend wird behandelt, welche Folgen das KrW-/AbfG für die Haftung innerhalb eines Unternehmens bzw. für den Abfallbeauftragten hat. Abschließend geht es darum, ob mit Inkrafttreten des KrW-/AbfG eine Haftung nach dem ProdHaftG für Abfall in Betracht kommt