Mechanical cleaning of pleasure boats: Symposium, 25. Januar 2000, Düsseldorf

Abstract

Auf jedem im Seewasser und Binnengewässer befindlichen Hartsubstrat siedelt sich oft üppiger Bewuchs aus Algen und Meerestieren an, so auch am Unterwasserrumpf von Schiffen und Booten. Dadurch wird der Reibungswiderstand drastisch erhöht, so dass sich die Fahrzeiten verlängern und der Treibstoffverbrauch sowie die Abgasemissionen steigen. Der Anspruch der Schiffahrt und des Wassersports auf eine wirksame Bewuchs-Bekämpfung bleibt daher unbestritten. Der Bewuchs auf den Schiffs- bzw. Bootsrümpfen wird bisher erfolgreich mit biozidhaltigen Unterwasseranstrichen bekämpft. Diese töten jedoch nicht nur die Aufwuchsorganismen sondern haben auch eine schädliche Auswirkung auf andere im Wasser lebenden Organismen. Insbesondere in der Nähe von Häfen und Gewässern mit dichtem Schiffsverkehr reichern sich die in den Unterwasseranstrichen verwendeten schwer abbaubaren Biozide wie z.b. Triorganozinn-Verbindungen, Kupfer und Triazine in den Sedimenten und Biota an. Das führte zunächst 1990 zu einem Verbot der Verwendung organozinnhaltiger Unterwasseranstriche für Schiffe gleich/kleiner 25 m Länge. Inzwischen haben eine Reihe von europäischen Ländern Restriktionen für die Verwendung weiterer Biozide, wie z.B. Kupfer, im Sportbootbereich vorgenommen. Als Reaktion auf die bereits erfolgten und über die Biozidrichtlinie hinaus drohenden Anwendungsbeschränkungen haben die Farbhersteller bereits erste biozidfreie Unterwasseranstriche und Anstriche auf Bais natürlicher Biozide entwickelt und auf den Markt gebracht. Eine weitere alternative Möglichkeit, den Unterwasserrumpf vor Bewuchs zu schützen, ist die mechanische Reinigung, kombiniert mit biozidfreien Unterwasserbeschichtungen. Die mechanische Reinigung wird als potentielle biozidfreie Antifouling-Technologie sowohl für die Großschiffahrt als auch im Sportbootbereich angesehen. Die Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der biozidfreien Antifouling-Technologien stehen in engem Zusammenhang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die besonders im Sportbootbereich auf ein Verzicht von biozidhaltigen Antifoulinganstrichen abzielen

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