research article

Józefińskie założenia wychowania seminaryjnego w zaborze austriackim do połowy XIX w.

Abstract

Nach den Teilungen Polens (1772–1795) fiel ein bedeutender Teil seines Gebiets in die Grenzen der Habsburger Monarchie als eines ihrer Länder, das Königreich Galizien und Lodomerie. In dieser Zeit war in Österreich der Gipfel der Josephinischen Kirchenpolitik des Staates. Die Herrscher, besonders Kaiser Joseph der II. (1780–1790), unternahmen Reformen die Kirche, die sich in deren Unterordnung dem Willen des Herrschers auswirkten. Im Jahre 1793 wurden unter anderem alle Diözesan- und Ordenspriesterseminare geschlossen, und an deren Stelle entstanden in den Hauptständen der einzelnen Länder der Monarchie 12 staatliche Generalseminare, unter anderem in Lemberg, der Hauptstadt des Königreichs Galizien und Lodomerie.Das Thema des Artikels lautet: Josephinische Grundlagen der Seminarerziehung im von Österreich besetzten Landesteil bis zur Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dessen Ziel ist die Darstellung der wesentlichen Ziele und des ideologischen Bodens, verpflichtend für die Erziehung der zukünftigen Kader der katholischen Geistlichkeit. Die Problematik ist in 7 nachfolgenden Punkten dargestellt: Unterordnung dem Staat aller Systeme der Erziehung und Bildung, das Problem der Jurisdiktion der Bischöfe über die Seminare, Studienorganisation, der Professorenkader und Pflichtlehrbücher, die vom Staat aufgezwungene Ratio Studiorum und das Erziehungssystem. Der letzte zusammenfassende Punkt enthält Informationen über die Früchte der Übernahme vom Staat der Organisation unter anderem der Theologiestudien.Nach den Teilungen Polens (1772–1795) fiel ein bedeutender Teil seines Gebiets in die Grenzen der Habsburger Monarchie als eines ihrer Länder, das Königreich Galizien und Lodomerie. In dieser Zeit war in Österreich der Gipfel der Josephinischen Kirchenpolitik des Staates. Die Herrscher, besonders Kaiser Joseph der II. (1780–1790), unternahmen Reformen die Kirche, die sich in deren Unterordnung dem Willen des Herrschers auswirkten. Im Jahre 1793 wurden unter anderem alle Diözesan- und Ordenspriesterseminare geschlossen, und an deren Stelle entstanden in den Hauptständen der einzelnen Länder der Monarchie 12 staatliche Generalseminare, unter anderem in Lemberg, der Hauptstadt des Königreichs Galizien und Lodomerie.Das Thema des Artikels lautet: Josephinische Grundlagen der Seminarerziehung im von Österreich besetzten Landesteil bis zur Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dessen Ziel ist die Darstellung der wesentlichen Ziele und des ideologischen Bodens, verpflichtend für die Erziehung der zukünftigen Kader der katholischen Geistlichkeit. Die Problematik ist in 7 nachfolgenden Punkten dargestellt: Unterordnung dem Staat aller Systeme der Erziehung und Bildung, das Problem der Jurisdiktion der Bischöfe über die Seminare, Studienorganisation, der Professorenkader und Pflichtlehrbücher, die vom Staat aufgezwungene Ratio Studiorum und das Erziehungssystem. Der letzte zusammenfassende Punkt enthält Informationen über die Früchte der Übernahme vom Staat der Organisation unter anderem der Theologiestudien.Nach den Teilungen Polens (1772–1795) fiel ein bedeutender Teil seines Gebiets in die Grenzen der Habsburger Monarchie als eines ihrer Länder, das Königreich Galizien und Lodomerie. In dieser Zeit war in Österreich der Gipfel der Josephinischen Kirchenpolitik des Staates. Die Herrscher, besonders Kaiser Joseph der II. (1780–1790), unternahmen Reformen die Kirche, die sich in deren Unterordnung dem Willen des Herrschers auswirkten. Im Jahre 1793 wurden unter anderem alle Diözesan- und Ordenspriesterseminare geschlossen, und an deren Stelle entstanden in den Hauptständen der einzelnen Länder der Monarchie 12 staatliche Generalseminare, unter anderem in Lemberg, der Hauptstadt des Königreichs Galizien und Lodomerie.Das Thema des Artikels lautet: Josephinische Grundlagen der Seminarerziehung im von Österreich besetzten Landesteil bis zur Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dessen Ziel ist die Darstellung der wesentlichen Ziele und des ideologischen Bodens, verpflichtend für die Erziehung der zukünftigen Kader der katholischen Geistlichkeit. Die Problematik ist in 7 nachfolgenden Punkten dargestellt: Unterordnung dem Staat aller Systeme der Erziehung und Bildung, das Problem der Jurisdiktion der Bischöfe über die Seminare, Studienorganisation, der Professorenkader und Pflichtlehrbücher, die vom Staat aufgezwungene Ratio Studiorum und das Erziehungssystem. Der letzte zusammenfassende Punkt enthält Informationen über die Früchte der Übernahme vom Staat der Organisation unter anderem der Theologiestudien

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