thesis

Die Rolle der Nuklearwaffenverbote im heutigen Friedenssicherungsrecht der Vereinten Nationen

Abstract

Aus einer Reihe von aktuellen Anlässen untersucht diese Arbeit die genaue Rolle der Nuklearwaffenverbote im heutigen Friedenssicherungsrecht. Die Arbeit weicht zum Teil von einem klassischen deduktiven Ansatz ab und bezieht stärker eine induktive Komponente ein. Im Bereich der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen ist eine Konsolidierung der einschlägigen Gruppe von Normen zu beobachten. Diese Arbeit ist darauf gerichtet die Schnittstelle zwischen dem Nichtweiterverbreitungsregime und der Friedenssicherung der Vereinten Nationen herauszuarbeiten, bei denen wegen einer gemeinsamen Zielsetzung eine Verflechtung miteinander festzustellen ist. Dadurch zeigt die Arbeit auf, wie gefahrenabwehrrechtliche Normen in der Staatengemeinschaft entstehen und entwickelt werden. Im ersten Teil liefert die Arbeit einen rechtsvergleichenden Überblick über eine Vielzahl von Nuklearwaffenverboten. Dabei werden die unterschiedlichen Ansätze der Beschränkung von Nuklearwaffen ausgewertet – beispielsweise ein umfassender Vertrag zwischen Nuklearwaffen besitzenden und nicht besitzenden Staaten wie der Atomwaffensperrvertrag, nuklearwaffenfreie Zonen, bilaterale und multilaterale Vereinbarungen zur Verringerung der Zahl der nuklearen Sprengsätze, Exportkontrollvereinbarungen, Testverbote oder aber auch freiwillige Verzichte auf Erwerb und Besitz von Nuklearwaffen. Diese werden insbesondere im Hinblick auf ihre Verifikation, Sanktionsregime bei festgestellten Verstößen, Rücktrittsklauseln und Vorbehalte bei der Ratifizierung abgeglichen. Die letzteren Aspekte ermöglichen ein objektives Urteil über die reale Bindungswirkung der existierenden Nuklearwaffenverbote. Besonders wird die Aufmerksamkeit auch auf noch offene Fragen gelenkt und es werden Fortentwicklungsvorschläge analysiert. Die Letzteren werden in Zusammenhang mit den schon existenten Normen, mit ihrer gemeinsamen Logik und ihren Prinzipien gestellt und es werden die Gründe für das bisherige Ausstehen ihrer Annahme analysiert. Im zweiten Teil wird eine Verfestigung eines Verbotes der Weiterverbreitung von Nuklearwaffen als Völkergewohnheitsrecht und ius cogens untersucht. Eine solche Verfestigung kann einen besonderen Gerechtigkeitsgehalt der Nuklearwaffenverbote und ihre Rolle als ordre public der Staatengemeinschaft indizieren, wie sie z.B. Bestimmungen der UN-Charta in Art. 2 IV und Art. 51 nach einhelliger Ansicht besitzen. Dies kann von Bedeutung für die an Verstöße in diesem Zusammenhang zu knüpfenden Sanktionen sein. Bei kritischer Betrachtung wird der Frage nachgegangen, ob ein global geltendes Völkergewohnheitsrecht gegen den Willen von manchen Mitgliedern der Staatengemeinschaft entstehen kann. Dies ist von Relevanz für die rechtliche Bindung an Nuklearwaffenverbote von Staaten wie Indien, Pakistan und Israel, die nie dem Atomwaffensperrvertrag beigetreten sind, oder von Nordkorea, das seine Loslösung ausdrücklich erklärt hat. Der dritte Teil der Arbeit setzt sich mit den möglichen Maßnahmen und Sanktionen auseinander, die an die Verstöße gegen die verschiedenen Nuklearwaffenverbote geknüpft werden können. Insbesondere wird die Frage nach der Reichweite und den Grenzen der Kompetenzen des Sicherheitsrats aufgeworfen. Es wird die Praxis des Sicherheitsrats ausgewertet, um insbesondere die Reichweite der Bestätigung der Nichtweiterverbreitung dadurch bzw. eine etwaige Erweiterung der existierenden Verpflichtungen zu ermitteln. Es wird dann nach einer Gesamtbetrachtung der Versuch unternommen, die für Staaten im Endergebnis geltenden Gebote und Verbote zu definieren, die beachtet werden sollen, um die Pflichten eines gewissenhaften Mitglieds der Staatengemeinschaft zu erfüllen und nicht zum Objekt der Sanktionen zu werden. Die wichtigste Frage lautet: Was soll ein Staat gebotenerweise tun oder unterlassen, um das Vertrauen anderer in die Friedlichkeit seines Atomprogramms zu gewinnen und eine eventuelle Anlastung eines Verstoßes mit anschließenden Sanktionen sicher zu vermeiden? Im vierten Teil werden die militärischen Maßnahmen als Mittel der Durchsetzung der Nichtweiterverbreitung nach ihren rechtmäßigen Grenzen ausgewertet. An dieser Stelle beschränkt sich die Arbeit auf eine Analyse von Konstellationen in Zusammenhang mit Kernwaffen und den Gefahren ihrer Verbreitung. Genau in diesen Konstellationen ist aber das Recht zu militärischen unilateralen oder multilateralen Maßnahmen besonders umstritten und zum Teil wird seine Reformbedürftigkeit behauptet und betont. In der ganzen Arbeit wird stets auf die entsprechenden Darlegungs- und Beweislasten eingegangen, so wie sie dem vertraglichen, völkergewohnheitsrechtlichen oder vom Friedenssicherungsrecht abzuleitenden Nichtweiterverbreitungsregime zu entnehmen sind. Die Frage danach, wie die Vertrauensbildung erfolgen soll und wer was zu beweisen hat, ist von entscheidender Bedeutung

    Similar works