research

Die Arbeitnehmerüberlassung in dem ungarischen Arbeitsrechtssystem und die Richtlinie über Leiharbei

Abstract

Die Arbeitnehmerüberlassung spielt in heutigen Tagen auf dem ungarischen Arbeitsmarkt – als eine Dienstleistung – eine besondere Rolle. Die im Jahre 2001 in Kraft getretene Regelung war nicht ohne geschichtliche und rechtliche Voraussetzungen, und die Wurzeln sind auf die Umstände des ehemaligen Arbeitsrechts zurückzuführen. Das ehemalige sozialistische Arbeitsrecht hat unter marktlosen Umständen funktioniert, aber es war nötig die Grenze der traditionellen Arbeitsverhältnisse durchzubrechen. Den mangelnden Marktsmechanismus – auch auf dem Arbeitsmarkt – musste der Staat mit wirtschaftspolitischen Entscheidungen ersetzen. In diesem System war das individuelle Arbeitsrecht überflüssig ausführlich geregelt, dagegen haben die Elemente des kollektiven Arbeitsrechts fast keine Rolle bekommen. Zum Niedergang den Werte des traditionellen Arbeitsverhältnisses ist in der Zeit der Umwandlung begonnene Massenprivatisierung hinzugekommen9, und unter diesen Umständen konnte man Zeuge von verschiedenen Arten des „Betriebsübergangs“ sein. Vom Anfang der neunzigen Jahre bis zu den heutigen Tagen ist der Ausdruck „outsourcing“ einem Zauberwort gleich. Da im Jahre 1992 die Regulierung des Betriebsübergangs auch unbekannt war, waren die verschiedenen Formen „der Arbeit für Dritte“ aufgrund der im Rahmen von Outsourcing tätigen Arbeit gegründet

    Similar works