Die Mehrsprachigkeit als Herausforderung und Chance bei der Auslegung des Unionsrechts. Praktische Anmerkungen aus der Perspektive des Kabinetts einer Generalanwältin.
Vortrag vom 16. Mai 2014 im Rahmen einer Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Europäischen Rechtslinguistik e.V. an der Universität zu Köln
Dieser Beitrag zielt darauf ab, die vielfältigen Herausforderungen und Chancen hervorzuheben, die sich aus der multilingualen Natur des Unionsrechts ergeben. Obwohl diese Natur im Prinzip die Berücksichtigung aller Sprachfassungen bei der Auslegung des Unionsrechts verlangt, wäre eine solche Vorgehensweise in der Praxis sehr schwierig. Gleichwohl sollte diese Methode eingesetzt werden, um im Zweifel das volle Auslegungspotential einer Bestimmung präzise auszuloten. Allerdings muss dieses Potential anschließend wieder mit Hilfe der klassischen Auslegungsmethoden konkretisiert werden. Während die Beschäftigung mit den verschiedenen Sprachfassungen der Wortlautauslegung zuzuordnen ist, können die historische, systematische und teleologische Auslegung dabei helfen, herauszufinden, welche Sprachfassungen dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, in den rechtlichen Zusammenhang passen und die Ziele der fraglichen Bestimmung verwirklichen. Für die Zukunft sollten wir Instrumente entwickeln, die den Sprachvergleich und die Entdeckung von Divergenzen erleichtern.
[Der Verfasser ist Mitarbeiter im Kabinett der Generalanwältin Juliane Kokott am Gerichtshof der Europäischen Union, doch der Beitrag enthält lediglich seine persönliche Auffassung. Er beruht auf einem Vortrag vor dem Verein zur Förderung der Europäischen Rechtslinguistik in Köln, am 16. Mai 2014.