research

Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung

Abstract

Der Autor untersucht den Stellenwert der technischen Beratungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptfürsorgestellen für die betriebliche Eingliederung Behinderter. "Die Ausführungen basieren auf einer schriftlichen Befragung, an der sich 75% aller Technischen Berater der Bundesanstalt für Arbeit sowie fast alle Beratenden Ingenieure der Hauptfürsorgestellen beteiligt haben. Hierbei wurden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte der Berater erhoben. Grundlage der Aussagen bilden ferner 23 betriebliche Fallstudien zur Praxis technischer Beratung, in denen es um die Eingliederung eines arbeitsuchenden Schwerbehinderten, um die Verbesserung der Arbeitssituation eines Schwerbehinderten im Betrieb oder ein offizielles Kündigungsschutzverfahren ging. Die Fallstudien umfaßten jeweils ausführliche Interviews mit Vertretern der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und/oder dem Schwerbehinderten-Vertrauensmann, i.d.R. eine kurze Besichtigung des Betriebes und des jeweils in Frage stehenden Arbeitsplatzes und - soweit möglich - eine Befragung des betroffenen Behinderten sowie ergänzende Gespräche mit den zuständigen Beratern. Die statistische Bestimmung des Wirkungsbeitrages technischer Beratung schließlich wertet 360 abgeschlossene Kündigungsschutzverfahren aus, die in der überwiegenden Mehrzahl 1984 abgewickelt worden sind." Die multivariate Analyse dieser Verfahren bestätigt insgesamt, daß technische Beratung selbst unter der vergleichsweise ungünstigen Ausgangsbedingung einer expliziten Entlassungsabsicht wirksam zur Durchsetzung des Intergrationsanliegens beiträgt. Zugleich deuten die Ergebnisse aber darauf hin, daß das Wirkungspotential der Dienste noch nicht voll ausgeschöpft ist. (IAB2)Schwerbehinderte, betriebliche Integration, technische Beratung, Kündigungsschutz - Erfolgskontrolle

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